Bus – D Klassen
Fahrzeug:
Bemerkung:
Mindestalter:
Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:
- mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer
- Länge max. 8 m
- Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
- 21 Jahre
- 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz der Klasse D1 mit Anhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- Vorbesitz: D1
- Einschluss: BE sowie C1E bei Vorbesitz C1
- Wegfall der Bestimmungen „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ & „zG der Kombination max. 12.000 kg“
- 21 Jahre
- 18 Jahre für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:
- mehr als 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
- Einschluss: D1
- 18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre – das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und den Qualifikation
Kfz der Klasse D mit Anhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- Vorbesitz: D
- Einschluss: BE, D1E sowie C1E bei Vorbesitz C1
- 18, 20, 21 oder 24 Jahre – das Mindestalter ist abhängig von der Tätigkeit und den Qualifikation
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit