LKW – C Klassen
Fahrzeug:
Bemerkung:
Mindestalter:
Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:
- zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
- 18 Jahre
Kfz der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
- Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3.500 kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg
- Vorbesitz: C1
- Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“
- 18 Jahre
Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:
- zG über 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750 kg zG
- Vorbesitz: B
- Einschluss: C1
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
Kfz der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750 kg
- Vorbesitz: C
- Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
- 21 Jahre
- 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit