PKW – B Klassen
Fahrzeug:
Bemerkung:
Mindestalter:
Kfz (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
- Einschluss: AM, L
- Wegfall der Bestimmung „zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs“ bei der Anhängerregelung
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3.500 kg,
- aber max. 4.250 kg
- wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
- keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
- Vorbesitz: B
- praktische Prüfung erforderlich, aber keine theoretische
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit