Traktor – L & T Klasse
Fahrzeug:
Bemerkung:
Mindestalter:
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
- Keine Bemerkung.
- 16 Jahre
Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
- Einschluss: AM, L
- 16 Jahre
zG = zulässige Gesamtmasse
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit